Teilprojekt B.1
Migration und die Vermenschenrechtlichung von „Gesundheit“: Paradigmen, Praktiken und Konflikte
Das Projekt untersucht das Ausgreifen von Menschenrechtsdiskursen auf einen zunächst als vom Recht substantiell getrennt erscheinenden Themenbereich: Gesundheit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und gegebenenfalls wie der Menschenrechtsdiskurs sowohl theoretische Konzepte zu Gesundheit und Migration als auch gesundheitspolitisches Handeln beeinflusst. Hierzu wird die Praxis der einschlägigen Internationalen Organisationen des UN-Systems untersucht: WHO (Weltgesundheitsorganisation), UNHCR (UN-Flüchtlingshilfswerk) und IOM (Internationale Organisation für Migration). Im Sinne einer gegenwartsnahen historiographischen Forschung werden insbesondere Diskurse und Praktiken im Kontext der europäischen „Migrationskrise“ der Jahre 2015/16, und der COVID-19-Pandemie (2020–2023) in den Blick genommen. Der Untersuchungszeitraum beginnt jedoch im Jahr 2000, als mit dem Allgemeinen Kommentar Nr. 14 zu Art. 12 des UN-Sozialpakts die Grundlage für das gegenwärtige Verständnis von Gesundheit als Menschenrecht gelegt wurde.
Leitung: Prof. Dr. Michael Knipper
Mitarbeiter:innen: Louisa Bäckermann, Maik Paap
Justus-Liebig-Universität Gießen